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Umsetzung der europäischen Vorgaben im Bereich des Ökostromrechts am Beispiel Österreichs

Franz Wirtenberger


I. Einführung Die Richtlinie 2001/77/EG1 stellt die zentrale Grundsatzregelung für die Förderung erneuerbarer Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt der Gemeinschaft dar. Nachdem in einem ersten Beitrag des Autors2 am Beispiel dieser sog. „Ökostromrichtlinie“ allgemein die Rechtsetzung der Gemeinschaft im Bereich erneuerbarer Energien analysiert worden ist, wird im Folgenden konkret die Umsetzung der Richtlinie in das österreichische Recht betrachtet.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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