- Volume 6 (2008), Issue 2
- Vol. 6 (2008), No. 2
- >
- Page 10
- p. 10
I. „Nationale Alleingänge“ (Art. 95 Abs. 4-6 EG) In zwei Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz (EuG) stand die Auslegung der Art. 95 Abs. 4-6 EG – die es den Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen ermöglichen, im Falle des Bestehens gemeinschaftlicher (Harmonisierungs-) Maßnahmen gleichwohl nationale Bestimmungen im harmonisierten Bereich beizubehalten oder neu einzuführen – auf dem Prüfstand. Daneben ist auf die verb. Rs. C-439/05 und C-454/05