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Editorial0108

Martin Beckmann


Editorial EurUP 12008 Editorial 1 Mit der Föderalismusreform des Jahres 2006 ist der Weg für die Einführung eines bundesweit einheitlich geltenden Umweltgesetzbuches (UGB) frei geworden. Art. 125 b Abs. 1 GG sieht dazu vor, dass die Bundesländer bis zum 31.12.2009 von den ihnen mit der Föderalismusreform eingeräumten Abweichungsbefugnissen im Wasser- und Naturschutzrecht grundsätzlich keinen Gebrauch machen dürfen. Damit soll dem Bund die Möglichkeit

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(e.g. A | 000123 | 01)

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