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Das maßgebliche Rechtsregime für Nutzungsbeschränkungen der Fischerei in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

Kyrill-A. Schwarz


I. Einleitung Nutzung und Schutz der maritimen Umwelt in der ausschließlichen Wirtschaftszone1 stehen in einem Spannungsverhältnis, 2 das nicht nur in sich kaum zu lösen ist; die Schwierigkeiten in normativer Hinsicht werden noch dadurch verstärkt, dass der Gesetzgeber ein Mehrebenensystem der Rechtsordnung zu beachten hat. Mit den in § 38 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG angesprochenen und hier im Zentrum der Betrachtung stehenden Möglichkeiten der Beschränkung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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