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Editorial0407

Detlef Czybulka


Am 21.5.1992 wurde die „Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ einstimmig verabschiedet. Gemeinsam mit der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 bilden die FFH-Richtlinie und das dort verankerte ökologische Netzwerk von Schutzgebieten „Natura 2000“ das Rückgrat für den Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen in Europa. Anlässlich des 15. Geburtstages der F

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(e.g. A | 000123 | 01)

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