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Raumordnerische Kompetenzen der EU durch die „territoriale Kohäsion“ nach dem Entwurf des EU-Verfassungsvertrages?

EurUP


I. Fragestellung Der Begriff des „territorialen Zusammenhalts“1 findet sich an verschiedenen Stellen im Entwurf des EU-Verfassungsvertrages, ohne dass es eine verbindliche Definition dieses Begriffes gibt. Er wird im EU-Verfassungsvertrag neben dem aus dem EG-Vertrag übernommenen Ziel des „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“ als eigenständiges Ziel der EU festgelegt (Art. I-3 Abs. 3).2 Die Union und die Mitgliedstaaten teilen sich die Zuständigkei

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(e.g. A | 000123 | 01)

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