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Das neue Kontrollsystem für Chemikalien nach der REACH-Verordnung

Thorsten Siegel


I. Die Entstehung der REACH-Verordnung 1. Bisherige Rechtslage Bis zum Inkrafttreten der REACH-Verordnung1 (s.u. I.3.a.) waren bzw. sind die zentralen europäischen Vorgaben für das Chemikalienrecht in der Richtlinie 67/548/EWG2 enthalten. Ihre bis in die Gegenwart maßgebliche Kontur erhielt diese Grundrichtlinie durch die Richtlinie 79/831/EWG.3 Nach dieser Änderungsrichtlinie dürfen neue chemische Stoffe nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn

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(e.g. A | 000123 | 01)

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