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Das polnische Gesetz über den Umweltschutz – Teil 1

Franz-Joseph Peine Und Andrea Radcke


I. Einleitung Das deutsche Umweltrecht kennzeichnet, dass es eine unbestimmte Menge Gesetze Umweltprobleme regelt. Der polnische Gesetzgeber wollte ein weitgehend einheitliches Regelungswerk schaffen, welches eine Vielzahl negativer Umwelteinflüsse reguliert. Ergebnis dieser Zielsetzung ist das „Gesetz über den Umweltschutz” (USG) vom 27. April 2001, seit dem 1. Oktober 2001 in Kraft. Das USG ist der Versuch einer Gesamtkodifikation (freilich ist sein Rech

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(e.g. A | 000123 | 01)

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