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Editorial0107

Detlef Czybulka


Blickt man auf die Römischen Verträge und die Gründungsphase der Europäischen Gemeinschaften vor 50 Jahren zurück, erkennt man, welch langen Weg das Europäische Umweltrecht seither zurückgelegt hat. Inzwischen gibt es kaum mehr einen Bereich des Umweltrechts, der nicht von der Europäischen Gesetzgebung berührt würde. In den letzten Jahren versuchte die EG zunehmend, von allzu spezialisierten und medienbezogenen Umweltvorschriften wegzukommen und jeweils Rahmenr

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(e.g. A | 000123 | 01)

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