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Die Reform des Umweltrechts in Italien

Nicola Lugaresi Und David Röttgen


310 Die Reform des Umweltrechts in Italien EurUP 6 | 2006 I. Einführung Am 29.4.2006 ist in Italien die gesetzesvertretende Verordnung (Decreto Legislativo) Nr. 152 vom 14.4.2006 in Kraft getreten.1 Sie trägt die Bezeichnung „Gesetzesbestimmungen im Umweltbereich“ (norme in materia ambientale) und besteht aus insgesamt 318 Artikeln und 45 Anlagen. In sechs Abschnitten befasst sich das D.lgs. 152/2006 mit der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Prüfung der

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(e.g. A | 000123 | 01)

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