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Das neue Umweltinformationsrecht: Grenzverschiebungen im Verhältnis von Staat und Gesellschaft

Elke Gurlit


224 Das neue Umweltinformationsrecht EurUP 5 | 2006 I. Problemstellung Die Aarhus-Konvention von 1998, die im Oktober 2001 in Kraft getreten ist,1 setzt ihre Vertragsparteien unter erheblichen Anpassungsdruck. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen noch nicht ratifiziert;2 allerdings hat die Europäische Gemeinschaft, die ebenfalls Vertragspartei ist,3 die Konventionsgebote in bislang zwei Richtlinien umgegossen, die von den Mitgliedstaat

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(e.g. A | 000123 | 01)

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