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Das Neuhardenberger Abkommen zur grenzüberschreitenden UVP zwischen Deutschland und Polen

Eike Albrecht


256 Das Neuhardenberger Abkommen EurUP 5 | 2006 I. Einführung Industrielle Großprojekte und große Infrastrukturmaßnahmen haben häufig erhebliche Umweltauswirkungen, die meist nicht nur auf den engeren Umkreis beschränkt bleiben. Diese werden nach den Vorschriften des UVPG1 durch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelt. 2 Die Ergebnisse der UVP fließen in die Zulassungsentscheidung ein. Im Einzelfall soll es sogar schon zur

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(e.g. A | 000123 | 01)

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