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Naturschutz ernst genommen – europarechtlich geforderte Reformen des deutschen Naturschutzrechts

Michael Möller, Marcel Raschke Und Andreas Fisahn


Naturschutz ernst genommen 203 I. Einleitung12345 Der Artenschutz im deutschen Naturschutzgesetz hat bislang keine Zähne, jedenfalls soweit es den Schutz der heimischen Arten betrifft.1 Dieses liegt zum einen an den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen. Gehört etwa der Braunbär zu den gebietsfremden oder den heimischen Arten? Was ist ein „vernünftiger Grund“, der es erlaubt, wilde Pflanzen zu pflücken? Es liegt ferner an der im Gesetz angelegten mangel

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(e.g. A | 000123 | 01)

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