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Der europäisch initiierte Anspruch auf Erlass eines Aktionsplans

Daniela Winkler


198 Anspruch auf Erlass eines Aktionsplans EurUP 4 | 2006 I. Einleitung Neue Erkenntnisse über Gefahren, welche durch erhöhte Feinstaubkonzentrationen in der Luft entstehen können,1 haben politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit erregt. Durch die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie 96/62/ EG2 sowie ihre Tochterrichtlinie 1999/30/EG3 wurden in diesem Bereich für das deutsche Luftqualitätsrecht neue Impulse gesetzt. Gemäß § 4 Abs. 2 der 22. BImSchVO ist ei

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(e.g. A | 000123 | 01)

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