- Volume 4 (2006), Issue 3
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Der zweite Nationale Allokationsplan zum Emissionshandel: Ergebnis einer verfehlten Wettbewerbsdebatte
144 Der zweite Nationale Allokationsplan zum Emissionshandel EurUP 3 | 2006 I. Einleitung Nach der Emissionshandelsrichtlinie der Europäischen Union vom Oktober 2003 müssen die Mitgliedstaaten für jede Zuteilungsperiode einen so genannten Nationalen Allokationsplan (NAP) vorlegen, in dem die Aufteilung der geplanten CO2-Emissionsbegrenzungen auf die verschiedenen Sektoren und zwischen den am Emissionshandel beteiligten Industrien festgelegt wird.1 Für die