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Die „Umsetzung“ der FFH-Richtlinie in Deutschland

Jochen Kerkmann


I. Einleitung Ziel der FFH-Richtlinie1 (FFH-RL) ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern und zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im gesamten europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten beizutragen. Gemäß den Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 FFHRL hätte die rechtliche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer B

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(e.g. A | 000123 | 01)

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