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Der Schutz des europäischen Naturerbes durch die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie

Jochen Schumacher


Um das europäische Naturerbe und die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, sah sich die Europäische Gemeinschaft 1992 zum Handeln veranlasst. Die Mitgliedstaaten verabschiedeten einstimmig die „Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.5.1992“ (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL)1, die zusammen mit der „Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild leb

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(e.g. A | 000123 | 01)

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