- Volume 3 (2005), Issue 6
- Vol. 3 (2005), No. 6
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Der Schutz des europäischen Naturerbes durch die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie
Um das europäische Naturerbe und die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, sah sich die Europäische Gemeinschaft 1992 zum Handeln veranlasst. Die Mitgliedstaaten verabschiedeten einstimmig die „Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.5.1992“ (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL)1, die zusammen mit der „Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild leb