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Der EG-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen und die Altlastensanierung

Joachim Sanden


I. Einführung In Zeiten leerer Kassen sind die Mittel für die Sanierung schädlicher Bodenverunreinigungen und Altlasten knapp bemessen. Umso erfreulicher ist es, wenn die öffentliche Hand ausnahmsweise Sanierungsrisiken übernimmt oder sogar finanzielle Mittel zur Sanierung von Altlasten und zur Wiedernutzung brachgefallener Industrieflächen einsetzt. 1 Schließlich sind auch Freistellungen von Unternehmen von Altlastenrisiken, etwa in Sanierungsverträgen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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