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Verkehrsaufteilung in Flughafensystemen: Ein Beispiel für die Europäisierung des Verwaltungsrechts

Christian Heitsch


I. Einführung Zu den auch im Luftverkehrsrecht maßgeblichen Schranken der planerischen Gestaltungsfreiheit1 gehört das Abwägungsgebot. Eine rechtmäßige Planungsentscheidung setzt demnach voraus, dass überhaupt eine sachgerechte Abwägung stattfindet, dass in diesem Zusammenhang die nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in die Abwägung eingestellt werden, dass die Bedeutung der betroffenen öffentlichen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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