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Die EU-Richtlinie über Umwelthaftung – Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht

Alexander Schink


EurUP 22005 Die EU-Richtlinie über Umwelthaftung 67 I. Die Umwelthaftungsrichtlinie der EU – Überblick über den Regelungsinhalt Am 21. April 2004 ist die Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden der EU verabschiedet worden1. Ziel der Richtlinie ist es, in der Europäischen Gemeinschaft ein System der Umwelthaftung einzuführen. Dabei geht es nicht um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Verursachern (vgl. Artikel 3

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(e.g. A | 000123 | 01)

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