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Italien: Die Behandlung von Altlasten im öffentlichen Recht

David Röttgen


I. Das Decreto Ronchi und das Ministerialdekret 471/1999 Im Gegensatz zum deutschen Gesetzgeber hat sich der italienische Gesetzgeber nicht zur Schaffung eines eigenen Gesetzes zum Schutz vor Altlasten und Bodenverunreinigungen entschlossen.1 Entsprechende Bestimmungen sind vielmehr in das allgemeine Abfallgesetz eingegliedert worden, welches am 1. März 1997 in Kraft getreten ist.2 Neben Art. 51-bis des Decreto Ronchi3, welcher strafrechtlichen Charak

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(e.g. A | 000123 | 01)

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