Skip to content

Das Schutzregime nach Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL und seine Umsetzung in der Republik Litauen

Uwe Müller


Mit der Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel-, Süd- und Osteuropa wurde im Beitrittsvertrag vom 16.4.2003 das Ergebnis der mehrjährigen Beitrittsverhandlungen niedergelegt1. Mit dem Tag des Beitritts, also zum 1.5.2004, gelten somit, vorbehaltlich in der Beitrittsakte des Vertrages bestimmter Übergangsregelungen, für Litauen die Anforderungen des gemeinschaftlichen Sekundärrechts2. Dabei sollten die Bemühungen zur Umsetzung bereits weit vor dem B

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation