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Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau

Frederike Scholz


I. Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie Die Vorgaben der Plan-UP-Richtlinie zielen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf die Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveau ab. Für bestimmte Pläne und Programme mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen wird die Durchführung einer Umweltprüfung vorgeschrieben. Was ist aber eine Umweltprüfung? Nach derzeitigem nationalem Recht gibt es bereits die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG

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(e.g. A | 000123 | 01)

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