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Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den Rechtsschutz – am Beispiel der Aarhus-Konvention

Felix Ekardt Und Katharina Pöhlmann


I. Kompetenzdebatte als Stellvertreterkrieg um die europäische Umweltpolitik Am 25. Juni 1998 wurde im dänischen Aarhus anlässlich der 4. Paneuropäischen Umweltministerkonferenz das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“ unterzeichnet. Die Aarhus-Konvention (AK) enthält damit die erste völkerrechtliche Vereinbarung internationaler M

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(e.g. A | 000123 | 01)

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