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Die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht

Konrad Westbomke


I. Problemstellung „Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, setzen die Mitgliedstaaten eine Vielzahl wichtiger Binnenmarktrichtlinien nicht innerhalb der Frist um, die sie sich selbst gesetzt haben. Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Griechenland gehören weiterhin zu den Schlusslichtern. Ihre Defizite haben sich, Griechenland ausgenommen, erhöht. Das ist bedauerlich angesichts der Bemühungen anderer Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Bilanz u

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(e.g. A | 000123 | 01)

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