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Die REACH-Verordnung der Europäischen Kommission

Reinhard Schulte-Braucks


I. Grundlagen Die Chemikalienpolitik1 der Europäischen Union reicht zurück in die Gründerjahre der EWG2. Die Tatsache, dass die ersten Richtlinien seinerzeit noch auf der Grundlage des früheren Art. 100 EWGV (heute Art. 94 EGV3, künftig Art. III-644) mit Einstimmigkeit verabschiedet wurden5, deutet darauf hin, dass schon früh ein Bedürfnis nach gemeinschaftsweiten Regeln zur Schaffung eines einheitlichen Schutzniveaus im Bereich der Chemikaliensicherheit

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(e.g. A | 000123 | 01)

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