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Luftqualität und Straßenplanung

Bernhard Stüer


Die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie 1996 und die Tochterrichtlinie 1999 stellen neue Anforderungen auch an die Straßenplanung. Nach den Anlagen zur Tochterrichtlinie 1999 sind in Zukunft sehr niedrige Grenzwerte für die Luftschadstoffbelastung einzuhalten. Diese ehrgeizigen Ziele könnten sich als erhebliche Stolpersteine für die Planung von Straßen nicht nur in der Fachplanung, sondern * Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer ist Richter am Anwalts

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(e.g. A | 000123 | 01)

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