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Zulässigkeit einer europäischen Chemikalienagentur mit Entscheidungsbefugnissen

Kristian Fischer Und Thomas Fetzer


I. Einleitung Im Zuge der Umsetzung des Weißbuchs der Kommission „Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik“1 ist der Erlass der sog. REACH-Verordnung geplant. Durch die REACH-Verordnung soll eine Europäische Agentur für chemische Stoffe errichtet werden, die an der Durchführung der Verordnung mitwirkt. Da Agenturen im primären Gemeinschaftsrecht nicht ausdrücklich vorgesehen sind2, ist ihre Errichtung aus europarechtlicher Sicht problematisch.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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