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Der Schutz der Umwelt und das Vergaberecht – Zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von der „Beentjes“- bis zur „Wienstrom“-Entscheidung

Frank Wenzel


I. Einführung Ca. 16% des Bruttosozialproduktes entspricht der Umfang öffentlicher Aufträge in der Europäischen Union. Durch die gewaltige Nachfragemacht könnten bedeutende umweltpolitische Ziele erreicht werden. Beispielsweise ließen sich „allein“ durch die Maßnahme, dass sämtliche öffentliche Verwaltungen in Europa auf Strom aus erneuerbaren Energien umstiegen und damit ca. 60 Mio. Tonnen CO2 einsparen, ca. 18% der Kyoto-Verpflichtungen zur Reduzierung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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