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Die Aarhus-Konvention und das deutsche Umweltrecht

Alexander Schink


I. Die Aarhus-Konvention – Zielsetzung und Inhalt Im dänischen Aarhus wurde am 25. Juni 1998 die UN/ECEKonvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten verabschiedet und von 35 Staaten, darunter auch der Europäischen Union unterzeichnet1. Sie ist inzwischen nach Unterzeichnung durch 40 Staaten auch in Kraft getreten2 und damit für die Unterzeichne

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(e.g. A | 000123 | 01)

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