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Public Access to Information in the Area of Product Legislation – All in Balance Now?

The Latest Case Law on the Aarhus “Emissions Concept”

Gérardine Garçon


Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Umweltinformationen ist in der Aarhus Konvention und ihren Umsetzungsrechtsakten geregelt. Die Offenlegung solcher Umweltinformationen durch die europäischen sowie die nationalen Behörden steht im Spannungsverhältnis zum Interesse der Hersteller regulierter Substanzen auf vertrauliche Behandlung der Zulassungsunterlagen, die sie dort eingereicht haben. Das Regelwerk der Aarhus Konvention sieht eine Ausnahme von der Offenlegung von Umweltinformationen vor, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Besonderheiten gelten jedoch, wenn es sich hierbei um Informationen über Emissionen in die Umwelt handelt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich kürzlich in zwei Urteilen zum Umfang des Rechte Dritter geäußert, von der EU Kommission bzw. einer nationalen Pflanzenschutzmittel-Zulassungsbehörde Zugang zu Informationen aus dem Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverfahren zu erlangen. In beiden Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob es sich dabei um Informationen über Emissionen in die Umwelt handelt. Der vorliegende Beitrag erläutert das europäische Regelwerk und beleuchtet kritisch die aktuelle Rechtsprechung. Er stellt ferner dar, welche Schlussfolgerungen sich für die Praxis aus den EuGH-Urteilen ergeben.

Dr. Gérardine Garçon is attorney-at-law and member of the BASF Legal Department. The article gives the personal view of the author.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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