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Biomasseerzeugung als Regelungsgegenstand des Naturschutz-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrechts?

Detlef Czybulka


I. Definitionen und Problemstellung Biomasse ist zunächst eine Sammelbezeichnung für organisches Material, das von der Natur erzeugt wird, also die Masse aller Lebewesen (Phyto- und Zoomasse), einschließlich deren Folge- und Nebenprodukte, Rückstände sowie Abfälle (vgl. im einzelnen § 2 BiomasseV1). Pflanzen wandeln die Sonnenenergie in Biomasse um; sie sind der Speicher der Natur für Sonnenenergie. Biomasse ist an sich ein CO2-neutraler Energieträger. Auc

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(e.g. A | 000123 | 01)

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